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AGB


 
 

1. Geltungsbereich 

 

Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit nicht besondere Bedingungen oder schriftliche vertragliche Abmachungen, ergänzende oder abweichende Bestimmungen bestehen. Der Besteller anerkennt mit seiner Bestellung bzw. mit dem Abschluss eines Liefer- oder Werkvertrages die Verbindlichkeit der allgemeinen und der besonderen Vertragsbestimmungen, einschliesslich derjenigen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Besteller verzichtet damit auf vorrangige Anwendbarkeit eigener Vertragsbedingungen. Alle Abweichungen oder Ergänzungen bedingen einer schriftlichen Vereinbarung. 

 

 

 

2. Preise und Zahlung 

Alle Preise, auch diejenigen der aktuellen Preisliste, sind unverbindliche Preisempfehlungen und verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt), exkl. Teuerungszuschlag und exkl. Legierungszuschlag. Der Legierungszuschlag (LZ), bzw. Teuerungszuschlag (TZ) wird gemäss Stand am Tag der Lieferung verrechnet. LZ/TZ sind nicht rabattberechtigt. Preis-, Sortiments- und Produktionsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Verpackung- und Rüstzuschlag: Der Verpackungszuschlag wird mengenabhängig zwischen Fr. 0.10 und 0.95 pro Meter Gurtmass verrechnet und der Rüstzuschlag wird mengenabhänig zwischen Fr. 0.30 und 2.50 pro Gebinde in Rechnung gestellt. Für Bestellungen von nicht ganzen Verpackungseinheiten sind die jeweils vereinbarten Konditionen massgebend. Frachtanteil: Die Lieferung erfolgt in der Regel per Spedition und mit einem Frachtanteil pro Bestellung, pro Verpackung / Pal., bzw. pro Bestellliste infolge LSVA von 4.0%, bzw. mindestens Fr. 120.–, die offen ausgewiesen werden (Baustellen unfranko). Lieferungen per Spedition werden auf der Grundlage der Tarifverordnung des Schweiz. Nutzfahrzeugverbandes weiterverrechnet.
Bei mehreren Bestellungen einer Baustelle bzw. Lieferadresse auf den gleichen Termin wird der Folgeauftrag ohne Mindestfracht und mit 4% Frachtanteil verrechnet.
Alle früheren Preise und Angaben werden hiermit ungültig.

 

 

 

3. Versand 

 

Ob Waren per Post oder per LKW geliefert werden, liegt im Ermessen des Lieferanten, wenn möglich entsprechend dem Wunsch des Kunden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers bzw. des Empfängers. Die Verpackungs- und Frachtkosten sowie die Zuschläge für Expresszustellung werden offen ausgewiesen. 

 

 

 

4. Beanstandungen und Reklamationen 

 

Allfällige Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl und Beschaffenheit der Waren sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung beim Lieferanten anzubringen, Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 1 Monat nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Unsere Leistung, bei berechtigten Beanstandungen, beschränkt sich auf einwandfreie Ersatzlieferungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz von indirekten, unmittelbaren Schäden und Folgeschäden, die ihm oder Dritten entstanden sind.  

 

 

 

5. Waren-Rücknahmen 

 

Zuviel oder falsch bezogene Waren werden nach Absprache zurückgenommen und vergütet, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand befinden, in einer gültigen Preisliste aufgeführt sind und die Rückgabe innert 15 Arbeitstagen seit Lieferung erfolgt. Für die Umtriebe wird ein Unkostenbeitrag von mindestens 30% vom Verkaufspreis in Abzug gebracht. Allfällige Verlade- und Transportkosten werden auf der Grundlage der Tarifverordnung des Schweiz. Nutzfahrzeugverbandes  verrechnet. Defekte Waren und Rücknahmen unter Fr. 200.– werden nicht vergütet. 

 

 

 

6. Erzeugnisse in Sonderanfertigung und Abrufaufträge und bestätigte Aufträge  

 

Alle nicht in den offiziellen und gültigen Preislisten enthaltenen Produkte gelten als Sonderanfertigungen. Bestätigte, aber nicht oder nicht vollständig abgerufene Aufträge oder Abrufaufträge gelten als Sonderanfertigungen und werden verrechnet. Ein Auftragsstorno oder eine Rückgabe dieser Ware ist nicht möglich. Wir sind nicht verpflichtet, alle in ihren Preislisten aufgeführten Produkte an Lager zu halten. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 

 

 

7. Liefertermine 

 

Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind jedoch für uns unverbindlich. Falls in unseren Offerten verbindliche Liefertermine ausdrücklich vereinbart sind, lehnen wir bei Vorliegen höherer Gewalt und anderer, nicht durch uns verschuldeter Umstände, jeglichen Ersatzanspruch auf nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. 

 

 

 

8. Garantie 

 

Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt und indirekt auf die Verwendung unserer Waren zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung. Eine Garantie für die Frost-Tausalzbeständigkeit dieser Produkte kann nur übernommen werden, wenn wir diese Eigenschaft in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen zugesichert haben. Farbdifferenzen, Verfärbungen oder Ausbleichungen wie sie bei jedem zementgebundenen Produkt vorkommen können, bilden keinen Grund für Beanstandungen. Aus Ratserteilung und Empfehlungen haften wir nur insoweit, als uns ein vorsätzliches Verschulden trifft. 

 

 

 

9. Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte 

 

Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben. 

 

 

 

10. Gerichtsstand 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie alle übrigen gegenseitigen Verpflichtungen ist 8772 Nidfurn. 


 
 

Provisorische Preisliste. Änderungen vorbehalten 01.01.2022